OSN Aktuell

Erneute Niederlage für Heino – Schlagersänger hat Streit um Ausfallversicherung wohl endgültig verloren

Posted by admin (admin) on 20.06.2010 at 09:30
OSN Aktuell >>

 

Erneute Niederlage für Heino – Schlagersänger hat Streit um Ausfallversicherung wohl endgültig verloren


Heino musste vor drei Jahren seine Tournee absagen und bleibt nun voraussichtlich auf den Kosten sitzen (Foto: Christian Altengarten)


Heino ist mit seiner Klage gegen die Gothaer Versicherung erneut gescheitert. Das Oberlandesgericht Köln wies am 1. Juni die Berufung des Schlagersängers als unbegründet zurück. Damit steht so gut wie fest: Der Konzertveranstalter Kult Musik, an dem Heino selbst beteiligt ist, erhält für die im Jahr 2007 abgesagte Tour­nee von der Versicherung keine 3,5 Millionen Euro.


Von Heinos Manager Jan Mewes, der als Geschäftsführer auch die Kult Musik GmbH leitet, war zu­nächst nur ein knapper Kommentar zu bekommen: "Wir haben das Urteil zur Kenntnis ge­nommen und werden jetzt wei­ter für unser gutes Recht kämpfen." Derzeit prüfe man die noch verbleibenden rechtlichen Mittel. Besonders umfangreich dürfte das Ergebnis der Prüfung allerdings nicht ausfallen. Rechtsmittel gegen den Beschluss sind laut dem Oberlandesgericht Köln nämlich nicht mehr möglich.


Pressedezernent Hubertus Nolte sah auf Nachfrage von "Musikmarkt LIVE!" allenfalls noch die theoretische Möglichkeit einer Anhörungsrüge gegeben. Demnach kann sich Kläger Kult Musik erneut an das Oberlandesgericht wenden, wenn dieses seiner Meinung nach wesentliche Argumente über­gangen hat oder nicht ausreichend Zeit für Stellung­nahmen gegeben war. Große Aussichten auf Erfolg räumt Nol­te dem Veranstalter angesichts der Sachlage aber nicht ein.


Das Oberlandesgericht hat mit seinem Beschluss ein Urteil des Landgerichts Köln vom November 2009 bestätigt. Der Rechtsstreit dreht sich um eine im Herbst 2007 abgesagte Tour­nee. Heino wollte damals mit Veranstalter Kult Musik rund 40 Städte bereisen, muss­­te seine Plä­ne dann aber wegen Herz-Kreislauf-Problemen kurzfris­tig aufgeben. Die Gothaer Versicherung weigerte sich daraufhin die für diesen Fall vereinbarte Summe in Höhe von knapp 3,5 Millionen Euro zu bezahlen. Ihrer Ansicht nach hatte der Sänger bei Abschluss der Ausfallversicherung wesentliche Vorerkrankungen verschwiegen.


Hei­no bestritt die­se Darstellung später sowohl im Prozess als auch in den Medien. Das Landgericht befragte jedoch seine Haus­ärz­tin und kam zu dem Schluss, dass der Schlagerstar die Versicherung unter anderem über einen Tinitus hätte informieren müssen. Selbst wenn Heino – wie von Kult Musik zuletzt argumentiert – der Auffassung gewesen wäre, seine früheren Erkrankungen würden seine aktuelle Veranstaltungsfähigkeit nicht beeinträchtigen, sei im Vordruck zur Gesundheitserklärung doch ausdrücklich danach gefragt wor­den. Die Kla­ge auf Ausbezahlung der Ausfallversicherung wur­de zurückgewiesen.


Nach dem jetzt ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln hat die erste Instanz bei ihrem Urteil "die erhobenen Beweise umfassend und überzeugend gewürdigt". In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es, dass davon auszugehen sei, "dass der Sänger um seine Erkrankungen wusste und die Wirkungen seiner Falschangaben jedenfalls billigend in Kauf genommen habe".

 


Autor:  loh

Quelle: Musikmarkt - 09.06.2010

Back