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Heino im Rechtsstreit mit Versicherung endgültig unterlegen |
Posted by admin (admin) on 20.06.2010 at 08:59 |
Heino im Rechtsstreit mit Versicherung endgültig unterlegen
Heino hat keine Möglichkeit mehr, die 3,5 Millionen Euro von der Gothaer Versicherung einzuklagen (Foto: Christian Altengarten)
Köln – Heino ist auch vor dem Oberlandesgericht Köln mit seiner Klage gegen die Gothaer Versicherung gescheitert. Weitere Rechtsmittel sind nicht mehr möglich, sodass der Schlagersänger und sein Veranstalter Kult Musik die Kosten für die 2007 abgesagte Tournee nun definitiv selbst tragen müssen.
Das Oberlandesgericht bestätigte mit seinem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Köln vom November vergangenen Jahres, wonach eine Ausfallversicherung in Höhe von 3,5 Millionen Euro nicht bezahlt werden muss. Auch die höhere Instanz sah es als erwiesen an, dass Heino bei Abschluss der Versicherung eine Vorerkrankung und die Einnahme von Medikamenten verschwiegen hatte.
Der Sänger musste im Herbst 2007 eine Tournee mit 40 Terminen wegen Herz-Kreislauf-Problemen kurzfristig absagen. Der anschließende Rechtsstreit mit der Gothaer Versicherung sorgte deutschlandweit für ein großes Medienecho. Die nun endgültig vor Gericht unterlegene Konzertagentur Kult Musik gehört neben seinem Manager Jan Mewes und Veranstalter Reinhold Wöste als weitere Gesellschafter Heino selbst.
Autor: loh
Quelle: Musikmarkt - 04.06.2010