OSN Aktuell

Heino unterliegt im Rechtsstreit mit der Gothaer Versicherung

Posted by admin (admin) on 03.12.2009 at 07:19
OSN Aktuell >>

 

Heino unterliegt im Rechtsstreit mit der Gothaer Versicherung


Heino bleibt voraussichtlich auf den Kosten für die abgesagte Tournee sitzen (Foto: Christian Altengarten)

 

Köln - Das Kölner Landgericht hat die Klage von Schlagerstar Heino gegen die Gothaer Versicherung abgewiesen. Demnach muss die Versicherungsgesellschaft nicht für die Kosten der im Herbst 2007 kurzfristig abgesagten Tournee des Sängers aufkommen.


In seiner Begründung verweist das Gericht auf einen Gesundheitsfragebogen, den Heino vor dem Abschluss der Ausfallversicherung ausgefüllt hatte. Dabei habe er Vorerkrankungen verschwiegen. Im Lauf des Verfahrens wurde bekannt, dass der Schlagerstar an einem Tinnitus leidet und sich jahrelang Schlaftabletten verschreiben ließ.


Noch können Heino und sein Konzertveranstalter Kult Musik Berufung gegen das Urteil einlegen. Neben Jan Mewes und Reinhold Wöste ist auch der 70-jährige Sänger selbst als Gesellschafter an der Agentur beteiligt. Die mit drei Millionen Euro versicherte Tournee hatte Heino 2007 wegen gesundheitlichen Problemen absagen müssen (www.musikmarkt-live.de berichtete).

 

Autor:  loh
Quelle: Musikmarkt - 30.11.2009

 

Back